Basis- / Rürup-Rente für Angestellte und Selbstständige

Wenn ich bei meiner Altersvorsorge Steuern sparen kann.

Die Basisrente, umgangssprachlich Rürup-Rente genannt, ist besonders für gutverdienende Selbstständige empfehlenswert. Sie erhalten damit eine finanziell interessante Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu berufsständischen Versorgungswerken. Mit einer HDI Basisrente können Sie Ihre Altersvorsorge verbessern und gleichzeitig von Steuerersparnissen profitieren. Je früher der Start, desto höher sind die Steuerersparnisse bis zum Rentenbeginn!

Die Vorteile der Basis- / Rürup-Rente

  • Lebenslange Altersrente bereits ab dem vollendeten 62. Lebensjahr
  • Hohe Steuerersparnis bis Rentenbeginn möglich
  • Erfahrungsgemäß niedriger Steuersatz im Rentenalter
  • Flexible Sonderzahlungen erhöhen die Steuerersparnis
  • Aufbau der Altersversorgung ist besonders geschützt

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Alles zur Rürup-Rente, was Sie wissen müssen

Die gesetzliche Rentenversicherung reicht heute nicht mehr für den gewohnten Lebensstandard im Alter. Um das Problem zu lösen und die sogenannte Rentenlücke zu füllen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Für Angestellte und Beamte zum Beispiel bietet sich seit 2002 die staatlich geförderte Riesterrente an.

Selbstständige und Freiberufler können diese Form der zusätzlichen Altersvorsorge allerdings nicht abschließen. Als Alternative für sie wurde 2005 die Basisrente (Rürup-Rente) eingeführt. Damit haben sie ebenfalls die Chance auf eine steuerlich begünstigte Art der Altersvorsorge. Die Rürup-Rente steht auch weiteren Berufsgruppen offen.

Ein wesentlicher Unterschied zur umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung: Die Basisrente ist kapitalgedeckt. Das heißt, dass bei ihr Beiträge eingezahlt, gesammelt und investiert werden. Das so angehäufte Kapital wird später als lebenslange Rente monatlich ausgezahlt.

 

Mit der Basisrente unseres Kooperationspartners HDI bestimmen Sie den Start in die dritte Lebensphase individuell. Der früheste Bezug ist schon ab dem vollendeten 62. Lebensjahr möglich. Er lässt sich aber auch hinausschieben. Zum Altersrentenbeginn erhalten Sie auf Lebenszeit eine monatliche Rente. Damit können Sie ganz oder teilweise Fixkosten wie die Miete, die Bewirtschaftungskosten der eigenen Immobilie oder Ihre Krankenversicherung finanzieren.

Außerdem läuft die Basisrente im Todesfall für Ihre engsten Familienangehörigen weiter. Dazu zählen sowohl Ehepartner als auch Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie kindergeldberechtigte Kinder.

Die Möglichkeit zur Rürup-Rente haben viele Personengruppen, denn die Voraussetzungen dafür erfüllt fast jeder. Grundsätzlich berechtigt sind nämlich alle Einkommenssteuerpflichtigen mit einem Wohnsitz in Deutschland. Dazu zählen:

  • Selbstständige
  • Freiberufler
  • Angestellte
  • Arbeiter
  • Beamte
  • Senioren

Die Basisrente lohnt sich grundsätzlich für alle Steuerzahler, die eine hohe Steuerlast tragen. Von der steuerlichen Förderung profitieren insbesondere gut verdienende Selbstständige, Freiberufler, aber auch Arbeitnehmer und Beamte.

Speziell für Menschen ab 62 Jahren eignet sich die Basisrente als Sofortrente. Gegen Zahlung eines Einmalbeitrags – etwa aus vorhandenem Vermögen oder aus einer fällig gewordenen Kapitalversicherung – fließt quasi sofort eine lebenslange Altersrente. Im Gegenzug kann der Einmalbeitrag im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich geltend gemacht werden.

Die Rürup-Rente ist unter vielen Umständen eine sinnvolle Form der Altersvorsorge. Allerdings besitzt sie neben Vorteilen auch gewisse Nachteile. Hier eine Übersicht der jeweils fünf wichtigsten Pros und Contras.

Vorteile der Rürup-Rente

  • Frühe Steuerersparnis: Der Staat fördert die Rürup-Rente durch steuerliche Vergünstigungen während der Ansparphase.
  • Sicherheit vor Pfändung: Das eingesetzte Kapital kann während der Ansparphase nicht gepfändet werden.
  • Sicherheit vor Hartz-IV-Anrechnung: Bei Personen, die Hartz-IV-Leistungen beziehen, darf das Guthaben nicht angerechnet werden.
  • Zahlung auf Lebenszeit: Die Rürup-Rente muss der Anbieter dem Bezieher garantiert bis zum Lebensende auszahlen.
  • Flexible Einzahlung: Möglich sind Einmalzahlungen in den Rürup-Vertrag, aber auch eine Finanzierung über Sparpläne wird angeboten.

Die Nachteile der Rürup-Rente

  • Spätere Besteuerung: In der Auszahlungsphase ist die Rürup-Rente mit dem jeweiligen Steuersatz belegt.
  • Keine Kapitalauszahlung: Die Auszahlung erfolgt nur als monatliche Rente. Eine Auszahlung des gesamten Kapitals auf einen Schlag ist nicht möglich.
  • Kein Todesfallkapital: Berechtigte Angehörige erhalten Leistungen aus der Basisrente des Verstorbenen  in Form einer monatlichen Rente.
  • Keine Übertragung: Das angesparte Kapital kann weder beliehen werden, noch ist eine Übertragung an eine dritte Person möglich.
  • Anrechenbares Einkommen: In der Auszahlungsphase wird die Basisrente – abgesehen von einer Freibetragsregelung – auf die Grundsicherung im Alter angerechnet.

    Beim Aufbau Ihrer Altersvorsorge unterstützt Sie der Staat durch eine steuerliche Förderung im Rahmen des Sonderausgabenabzugs. Die Förderung steigt in den kommenden Jahren weiter. Ihr persönlicher Steuervorteil erhöht sich dadurch deutlich. Und so sieht die Förderung aus:

    • Die Prämien zur Basisrente sind 2019 zu 88 % steuerlich abzugsfähig.
    • Die Absetzbarkeit steigt um jährlich 2 % bis auf 100 % im Jahr 2025.
    • Prämien zu einer Basisversorgung (z. B. Basisrente oder gesetzliche Rente) sind für Ledige 2019 bis zu 24.305 Euro steuerlich begünstigt (für zusammen veranlagte Ehe- oder Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bis zu 48.610 Euro).
    • Zur Maximierung der Steuerersparnis kann der Höchstbetrag über Sonderzahlungen ausgeschöpft werden.

       

    Prinzipiell lässt sich eine abgeschlossene Rürup-Rente nicht kündigen. Die Chance dazu haben Sie lediglich kurz nach Ihrer Unterschrift. Um genau zu sein: innerhalb von 30 Tagen, nachdem Sie die Vertragsunterlagen von der Versicherung bekommen haben. Dafür sorgt § 152 des Versicherungsvertragsgesetzes. Danach ist eine Kündigung nicht mehr möglich – weder durch Sie noch durch die Versicherung.

    Besonders für Selbstständige und Freiberufler ist das manchmal ungünstig. Zum Beispiel dann, wenn die Beiträge für Sie wegen einer Auftragsflaute kaum oder gar nicht erschwinglich sind. In dieser und ähnlichen Situationen gibt es zwei Alternativen zur Kündigung der Rürup-Rente.
     

    • Beitragszahlung aussetzen: Sie können eine Prämienpause auf unbestimmte Zeit vereinbaren. Ihr bis dahin angesammeltes Kapital wird dann auf dem aktuellen Stand quasi eingefroren. Mit Rentenbeginn erhalten Sie deshalb eine entsprechend geringere monatliche Auszahlung. Vorher und auf andere Weise kommen Sie nicht an das Geld heran. Weiterer Nachteil: Es fallen seitens der Versicherung trotz Beitragspause laufende Verwaltungskosten an, die von dem bestehenden Vermögen der Rürup-Rente abgezogen werden und es weiter verringern.
    • Anbieter wechseln: Finden Sie, dass ein anderer Versicherer Ihnen günstigere Konditionen offeriert, können Sie zu ihm wechseln. Voraussetzung ist eine entsprechende Klausel in Ihrem aktuellen Vertrag. In dem Fall lässt sich Ihr angehäuftes Kapital vom Konto Ihres bisherigen Anbieters auf das des neuen übertragen. Meistens ist das kostenlos. Nachteil: Sie müssen für den neuen Vertrag wieder Abschluss- und Vertriebskosten  zahlen.

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