HDI Betriebsschließungsversicherung - Von Spezialisten für Spezialisten

Auch im bestorganisierten Betrieb ist nicht alles planbar. Wenn es plötzlich zu einer Schließung kommt, kann das für Sie existenzielle Folgen haben. Der Baustein Betriebsschließung unseres Vertriebspartners Firmenversicherung HDI Compact bietet genau dann die nötige Sicherheit: mit einem offenen und dynamischen Katalog von meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserregern. Als Spezialist für Gewerbeversicherungen ist auf unseren Kooperationspartner HDI jederzeit verlass. 

Ihre Vorteile:

  • Finanzielle Stärke des Partners HDI   
  • Wir halten unser Versprechen auch im Pandemiefall 
  • Einfache Beratung, einfacher Abschluss durch die MultilineLösung HDI Compact  
  • Verlässlicher Service mit schneller unkomplizierter Hilfe im Schadenfall  
  • Jahrelange Expertise in der Gewerbeversicherung 
  • Offener, dynamischer Katalog von meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserregern 
  • Versicherungsschutz, wenn maßgebliche Betriebsangehörige ein Tätigkeitsverbot erhalten und der Betrieb „tatsächlich oder rechtlich“ nicht weitergeführt werden kann 

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Ihre Fragen - unsere Antworten

Die Betriebsschließungsversicherung stellt eine besondere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung dar. Die Betriebsschließungsversicherung soll Ihren finanziellen Schaden aufgrund der Schließung nach Auftreten einer meldepflichtigen Krankheit oder eines Krankheitserregers im Betrieb auffangen.

 

Die Betriebsschließungsversicherung leistet, wenn eine gegen den Betrieb gerichtete Einzelanordnung (Einzelverwaltungsakt) ergeht, weil dort meldepflichtige Krankheiten oder Krankheitserreger mit Bezug auf das Infektionsschutzgesetz aufgetreten sind. Es gilt ein offener, dynamischer Katalog von Krankheiten und Krankheitserregern. Somit sind auch neu auftretende Krankheiten und Erreger versichert. Versicherungsschutz besteht auch, wenn nur ein Teil des Betriebes, eine Betriebsstätte oder eine Filiale betroffen ist. Sofern maßgebliche Betriebsangehörige ein Tätigkeitsverbot erhalten und der Betrieb nicht weitergeführt werden kann, besteht ebenfalls eine Leistungspflicht.

HDI hat Covid-19 bzw. das neuartige Coronavirus den in den Bedingungen genannten Krankheiten und Krankheitserregern nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) gleich gesetzt. Die HDI Betriebsschließungsversicherung leistet , wenn eine Einzelanordnung ergeht, weil in dem Betrieb meldepflichtige Krankheiten oder Krankheitserreger aufgetreten sind.

Die Betriebsschließungsversicherung ist in Verbindung mit der MultilineLösung HDI Compact für alle Branchen abschließbar.

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