Rechtsschutzversicherung
Wenn mein gutes Recht im Vordergrund steht.
Im Alltag lauern überall rechtliche Stolperfallen, die schnell zum Verhängnis werden können – ob auf der Fahrt zur Arbeit, beim Online-Kauf oder im Job. Wenn der Unfallgegner nicht zahlt, ein ersteigertes Produkt nicht der Beschreibung entspricht oder eine ungerechtfertigte Kündigung ins Haus flattert:
Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie bei juristischen Konflikten gelassen bleiben.
Die Rechtsschutzversicherung des VDI
Mit einer Rechtsschutzversicherung lassen sich vier verschiedene Lebensbereiche absichern:
der private Alltag, der Beruf, der Verkehr sowie Miete und Immobilien. Die unterschiedlichen Bausteine in der Übersicht:
- Mit dem Privat-Rechtsschutz sichern Sie sich und Ihre Familie im Alltag umfassend ab: Wenn Sie beispielsweise nach einem Sportunfall Schadenersatz fordern, Sie berufsunfähig werden und für Ihre Rente kämpfen müssen. Aber auch, wenn Sie beschuldigt werden, illegal Musik aus dem Internet heruntergeladen zu haben, übernimmt ROLAND die Rechtskosten.
- Der Berufs-Rechtsschutz schützt Sie vor arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Ganz gleich, ob es um Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, der Berufsgenossenschaft oder dem Finanzamt geht.
- Mit dem Verkehrs-Rechtsschutz können Sie sich unbesorgt im Straßenverkehr bewegen – als Autofahrer, mit dem Fahrrad oder zu Fuß. Bei juristischem Ärger sind Sie finanziell geschützt.
- Der Immobilien-Rechtsschutz schützt sowohl Mieter als auch Besitzer von Eigenheimen rund um das Thema Wohnen. Dazu zählen zum Beispiel rechtliche Konflikte mit dem Vermieter oder als Eigentümer mit den Nachbarn
IHRE EXKLUSIVEN VORTEILE ALS VDI MITGLIED
Neben den exklusiven Sonderkonditionen erhalten Sie auch diese attraktiven Leistungserweiterungen.
- Erhöhung der Kostenübernahme für Beratungen in Verbraucher- und Restschuldbefreiungsverfahren auf 1.000 Euro je Versicherungsfall Erhöhung der Kostenübernahme für Beratungen im Zusammenhang mit privaten Urhebrrechtsverstößen im Internet auf 2.000 Euro je Versicherungsfall
- Erhöhung der Kostenübernahme für Beratungen im Zusammenhang mit privaten Urhebrrechtsverstößen im Internet auf 2.000 Euro je Versicherungsfall
- Erhöhung der Kostenübernahme für Beratungen im Falle einer beantragten Insolvenz Ihres Arbeitgebers auf 1.000 Euro je Versicherungsfall (für Sie als Arbeit- nehmer) Erhöhung der Kostenübernahme bei Aufhebungs- vereinbarungen außerhalb des Plus-Bausteins Privat (hier übernehmen wir bis 5.000 Euro) auf 1.500 Euro pro Kalenderjahr
- Versicherungsschutz besteht auch aus Werkverträgen mit Handwerkern und Dienstleistungsverträgen mit Hausverwaltungen (Bestellung nach Wohnungseigentumsgesetz), wenn Sie insgesamt mehr als 10 Wohneinheiten vermieten.
Ihre Fragen – unsere Antworten
Gegen unberechtigte Abmahnungen Ihres Arbeitgebers können Sie sich mit der Berufs-Rechtsschutzversicherung wehren. Sie springt auch ein bei Leistungskürzungen, Mobbing oder einer Kündigung. Die Privat-Rechtsschutz bietet darüber hinaus Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet, beispielsweise wenn Sie beschuldigt werden, illegal Musik heruntergeladen oder auf einer privaten Webseite fremde Textpassagen oder Bildinhalte veröffentlicht zu haben. Gegen Abmahnungen im Mietrecht gibt es hingegen keinen Rechtsschutz.
Weitaus häufiger als Privatpersonen sind Unternehmer von Abmahnungen betroffen. So etwa im Bereich des Wettbewerbsrechts, wenn fehlerhafte AGB oder eine falsche Widerrufsbelehrung verwendet werden. In den Geschäftsbedingungen der Versicherungen stets ausdrücklich ausgeschlossen sind hingegen Abmahnungen bezüglich des Marken- und Patentrechts sowie des Urheberrechts.
Mit der Privaten Rechtsschutzversicherung sind nicht nur Sie selbst, sondern auch Ihr Ehe- oder Lebenspartner sowie Ihre Kinder automatisch mitversichert. Sogar Ihre Eltern (ab 65 Jahren) sind beitragsfrei geschützt, solange sie mit Ihnen im gleichen Haushalt leben, dort mit Erstwohnsitz gemeldet und nicht berufstätig sind.
Auch im beitragsreduzierten Single-Tarif sind Ihre Kinder mitversichert, falls sie unverheiratet sind und keine dauerhafte Berufstätigkeit ausüben.
Nein, die freie Anwaltswahl gilt für jeden Rechtsschutzversicherungsvertrag. Rechtlich gesichert ist die freie Anwaltswahl in § 127 des Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die Rechtsschutzversicherung darf Ihnen zwar mehrere Anwälte vorschlagen, die sie für geeignet hält, doch diesen Empfehlungen brauchen Sie nicht zu folgen. Sie müssen Ihren Anwalt der Wahl allerdings darüber informieren, dass er auf Basis Ihrer Rechtsschutzversicherung arbeiten soll.
Die Produktlinie Premium bietet Ihnen eine Beitragsfreistellung für bis zu 12 Monate.
Der Versicherungsschutz bleibt dabei unverändert bestehen.